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Auch in zweiter Instanz hat die Sixt AG, Deutschlands größter Auto-Vermieter mit Sitz in München, den Rechtsstreit in Sachen Rundfunk-Gebühren verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am gestrigen Montag die Berufung von Sixt abgewiesen (Urteil vom 2. Nov. 2015 - Az.: 7 BV 15.344). Allerdings wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Seit 2013 werden die Rundfunk-Gebühren bei Unternehmen unter anderem nach der Zahl der Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmen-Fahrzeuge bemessen. Für den Auto-Vermieter bedeutet das: er muss für jede seiner etwa 500 Filialen in Deutschland und seine Fahrzeuge Rundfunk-Gebühren zahlen - unabhängig davon, ob dort ein Gerät steht bzw. installiert ist oder nicht.
Sixt ist nicht der einzige Kläger in dieser Angelegenheit. Der Discounter Netto hat es bereits an den Bundesverwaltungsgerichtshof "geschafft". Der Sixt-Anwalt Dr. Holger Jacobj aus der Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte in Hannover kündigte bereits an, dass er ebenfalls mit dem Gang nach Leipzig rechnet.
(ps) 03.11.2015
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