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Persönlichkeitsrecht: EGMR erlaubt Presse-Berichte über den unehelichen Sohn von Albert von Monaco

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat am 10. Nov. 2015 ein beachtenswertes Urteil in Sachen Persönlichkeitsrecht versus Presse-Freiheit gefällt. Die Zeitschrift PARIS MATCH durfte darüber berichten, dass Albert von Monaco einen unehelichen Sohn hat. Laut EGMR ist die Privatsphäre des Fürsten nicht durch die Enthüllung verletzt worden (Urteil vom 10. Nov. 2015 - Az.: EGMR Nr. 40454/07).

Damit hob der EGMR endgültig ein Urteil der französischen Justiz aus dem Juli 2005 auf, das den Verlag Hachette bzw. PARIS MATCH wegen der Veröffentlichung zur Zahlung von 50.000 Euro Entschädigung verpflichtete. Der Verlag hatte bereits im Juni 2014 ein erstes positives Urteil beim EGMR erstritten, doch der französische Staat legte gegen das Urteil Berufung ein, die nunmehr endgültig abgewiesen wurde.

Seinerzeit hatte auch die Zeitschrift BUNTE aus dem Hause Hubert Burda Media über die Existenz des unehelichen Sohnes Alexandre Coste (Mutter ist die Stewardess Nicole Coste) berichtet. Auch dagegen hatte Albert von Monaco geklagt, jedoch ohne Erfolg, denn die deutschen Gerichte kamen zum Schluss, dass die Existenz des Jungen sehr wohl von öffentlichem Interesse gewesen sei.


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(ps) 11.11.2015



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