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Kohl-Biografie: Altkanzler fordert Schadensersatz wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte

Der Streit um die Biografie von Altkanzler Helmut Kohl geht in die nächste Runde. Nachdem das Oberlandesgericht Köln im Mai 2015 endgültig verfügte, dass ein Großteil der 115 Zitate in dem Buch "Das Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" nicht verbreitet werden dürfen, verlangt Helmut Kohl nun vom Verlag Random House sowie den beiden Autoren des Buches Heribert Schwan und Tilman Jens Schadensersatz. Satte fünf Millionen plus Zinsen will der Altkanzler haben, weil durch die unrechtmäßige Veröffentlichung der Zitate ein immaterieller Schaden entstanden sei. Der umfasst "partei- und regierungsschädigende Äußerungen", das Lebenswerk von Helmut Kohl sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten wie etwa Michail Gorbatschow.

Mit der Summe von fünf Millionen Euro erreicht die Schadensersatz-Forderung bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte eine neue Dimension. Jörg Kachelmann hatte vom Axel Springer Verlag "nur" 2,25 Millionen Euro haben wollen und vom Landgericht Köln wurden ihm 625.000 Euro zugesprochen (allerdings geht der Prozess weiter).

Rainer Dresen, Justiziar bei Random House in München, hat diese Klage von Helmut Kohl nicht überrascht. Er sieht ihr aber gleichwohl gelassen entgegen. Die Bertelsmann-Tochter Random House hatte Prof. Dr. Roger Mann von der renommierten Hamburger Kanzlei Damm & Mann für die juristische Auseinandersetzung mit Altkanzler Kohl an die Seite geholt und dürfte nun auch mit ihm in die nächste Runde gehen.

Helmut Kohl wurde von der Kanzlei Holthoff-Pförtner aus Essen vertreten, deren Namenspartner Stefan Holthoff-Pförtner ihn bereits bei der CDU-Spendenaffäre erfolgreich begleitete. Im Verfahren um die Zitate waren Dr. Thomas Hermes und Benedikt Kapteina für Helmut Kohl aktiv.


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(ps) 17.11.2015



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