Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


EuGH: Topographische Landkarten genießen den gleichen Schutz wie Datenbanken

Der Freistaat Bayern hat beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil mit besonderer Relevanz im Urheberrecht erstritten, das topographische Landkarten betrifft. In einem Vorlage-Verfahren des Bundesgerichtshofes aus Karlsruhe entschied der EuGH, dass topographische Landkarten als Datenbanken einzuordnen sind und daher auch dem Urheberrechts-Schutz unterliegen (Entscheidung vom 11. Nov 2015 - Az.: C-490/14).

Bei dem zugrunde liegenden Prozess ging es um einen Streit zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verlag Esterbauer aus Österreich um die Nutzung von amtlichem Karten-Material. Esterbauer hatte topographische Landkarten im Maßstab 1:150.000 in seine Publikationen übernommen, die das Landesamt für Vermessung und Geoinformation veröffentlicht hatte. Der Freistaat Bayern war damit nicht einverstanden und bekam vor dem Landgericht Recht. Vor dem Oberlandesgericht siegte hingegen Esterbauer. Als nächste Instanz musste sich der BGH mit dem komplexen urheberechtlichen Fall beschäftigen und zog den EuGH zu Hilfe.

Durch die EuGH-Entscheidung ist nun klar, dass amtliches Karten- und Daten-Material geschützt ist und nur mit Genehmigung übernommen werden darf. Damit müssen sich auch digitale Karten-Dienste wie etwa Google Maps eine Lizenz besorgen, wenn sie auf amtliche Karten zurückgreifen wollen.

Den Freistaat Bayern betreuten Dr. Ulrich Karpenstein (Partner) und Dr. Matthias Kottmann (Associate) aus dem Berliner Büro der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Der Verlag Esterbauer setzte auf Prof. Dr. Paul Hertin von der Kanzlei Hertin & Partner in Berlin.


zurück

(ps) 16.11.2015



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine