ANZEIGE

Bundespräsident darf seine Gedanken zu Verfahren bei der Gesetzgebung für sich behalten
Nachdem zuletzt eine Reihe von öffentlichen Institutionen von den Gerichten zu mehr Auskünften gegenüber den Pressevertretern verpflichtet wurden, schlägt das Pendel diesmal in die andere Richtung. Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat entschieden, dass das Bundespräsidialamt einem Pressevertreter keine Auskunft zu etwaigen Bedenken des Bundespräsidenten zu Gesetzgebungsvorhaben geben muss Beschluss vom 24. Nov. 2015 - Az.: VG 27 L 179.15).
zurück
(ps) 02.12.2015
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erhalten Sie wöchentlich die wichtigsten Nachrichten und die aktuelle Ausgabe als PDF mehr...
Bestellen Sie hier die monatlich erscheinende Printausgabe mehr...
Erscheinungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Ausgaben mit den Erscheinungsterminen.