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Presserat: BILD und HUFFINGTON POST verstossen mit ihren Pranger-Aktionen gegen Facebook-Hetzer nicht gegen den Presse-Kodex

Der Deutsche Presserat stellt sich hinter BILD und HUFFINGTON POST. Das Selbstkontrollorgan der deutschen  Printmedien hat entschieden, dass die "Pranger-Aktion" gegen Facebook-Nutzer nicht gegen den Presse-Kodex verstößt. Mit ihrer "Pranger-Aktion" hat Deutschlands größte Tageszeitung BILD die Facebook-Hetzer offensiv sichtbar gemacht, die bei Facebook aggressiv Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht haben. BILD hat diese Facebook-Hetzer mit Namen und Foto abgedruckt. 38 BILD-Leser hatten sich deswegen beim Deutschen Presserat beschwert.

Die HUFFINGTON POST hatte die Facebook-Nutzer als Hassfratzen bezeichnet und eine Sammlung schlimmer Kommentare publiziert.

Der Beschwerde-Ausschuss  2 des Deutschen Presserates hat sich auf seiner Sitzung am 1. Dezember 2015 damit beschäftigt. In der entsprechenden Presse-Info heißt es: "Aus Sicht des Ausschusses war die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild in beiden Berichterstattungen zulässig, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte. Hieran besteht ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagert. Die von der HUFFINGTON-POST-Redaktion vorgenommene Einordnung als „Hassfratzen“ hält der Presserat für eine zugespitzte, scharfe Meinungsäußerung, die sich noch im Rahmen der presseethischen Grenzen bewegt. Gleiches gilt für die Formulierung „an den Pranger“ stellen in BILD."

 


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(ps) 02.12.2015



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