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Wappen-Umriss des FC Barcelona kann nicht geschützt werden

Der spanische Top-Fußball-Klub FC Barcelona wollte die Umrisse seines prägnanten Wappens als Gemeinschaftsmarke schützen lassen und meldete den Umriss im April 2013 dementsprechend beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante an. Das HABM wies das Ansinnen im Mai 2014 zurück, weil der Umriss nicht geeignet sei, beim Verbraucher den gewünschten Effekt hervorzurufen.

Dieser Einschätzung schloss sich nun auch das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg an und stellt klar, dass keines der Merkmale des fraglichen Zeichens ein hervorstechendes Merkmal enthält, das bei den Verbrauchern für Aufmerksamkeit bzw. Unterscheidungskraft sorgt (Urteil vom 10. Dez. 2015 – Az.: T-615/14).


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(ps) 11.12.2015



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