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LG München: BILD durfte Facebook-Kommentare und Fotos der Facebook-Hetzer publizieren

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Veröffentlichung der Facebook-Hetz-Kommentare samt der Hetzer-Fotos Ende Oktober in BILD sowie bei bild.de weder die Persönlichkeitsrechte noch das Urheber-Recht verletzt (Urteil vom 10. Dez. 2015 – Az.: 7 O 20028/15). Eine Facebook-Nutzerin hatte beim Landgericht München Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diesen juristischen Erfolg hat die Berliner Kanzlei Raue LLP für das Haus Axel Springer SE erstritten.

In der Raue-Presse-Info heißt es: "Die Nutzerin könne sich nicht erfolgreich auf ihr Recht am eigenen Bild berufen. Vielmehr überwiegen im Rahmen der gebotenen Interessen-Abwägung die Interessen der Bild-Zeitung an einer Bericht-Erstattung über das Phänomen der Facebook-Hetze gegen Flüchtlinge als zeitgeschichtliches Ereignis. Dabei dürfe die Bild-Zeitung auch das Profilbild der Facebook-Nutzerin zeigen, das sie selbst öffentlich gemacht habe.

Auch aus urheberrechtlicher Sicht ist die Veröffentlichung nach Auffassung des Landgerichts nicht zu beanstanden. Da die Nutzerin ihr Profilbild ohne Einschränkungen bei Facebook eingestellt hatte, ist die weitere Verbreitung durch andere Medien im Internet nach der Rechtsprechung des EuGH schon keine weitere öffentliche Wiedergabe. Das Gericht folgte im Übrigen der Argumentation der Bild-Zeitung, wonach daneben die Schranke des § 48 UrhG für die Wiedergabe öffentlicher Reden durch Medien auf die Verbreitung von Facebook-Posts samt Profilbild analog anzuwenden ist. Im Übrigen ist die Veröffentlichung des Screenshots sowohl vom Zitatrecht nach § 51 UrhG als auch von der Schranke für Tagesereignisse nach § 50 UrhG gedeckt.

Das Landgericht München kommt damit zum gleichen Ergebnis wie der deutsche Presserat, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presseverleger, der in einem letzte Woche veröffentlichten Beschluss entschieden hat, dass die Bericht-Erstattung der Bild-Zeitung nicht gegen Grundsätze des Pressekodex verstoße."


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(ps) 14.12.2015



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