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Beim Landgericht München I haben am gestrigen Mittwoch, dem 15. Dez. 2015, elf bayerische Zeitungsverlage Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht, um sich gegen die neue Nachrichten-App BR24 zu wehren. Das Münchner Büro der Kanzlei BEITEN BURKHARDT berät den Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) und vertritt die Kläger-Gemeinschaft der elf Zeitungsverlage nun auch vor Gericht. Die beiden BEITEN BURKHARDT-Partner Dr. Axel von Walter (Federführung + Prozess-Führung) und Dr. Holger Weimann gehen für die Zeitungsverlage in die Offensive.
Die Zeitungsverlage sehen in der im September 2015 gestarteten App ein presseähnliches Produkt und die App somit als unlauteren Wettbewerb des öffentlich-rechtlichen TV-Senders BR, das in seiner Gestaltung gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Dieser verbietet presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind. Mit ihrer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage wollen die elf klagenden Verlage jetzt erreichen, dass dem BR die Gestaltung der App BR24 als presseähnliches Angebot untersagt wird.
Im Frühjahr dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof bereits in dem jahrelangen Streit um die Tagesschau-App entschieden, dass Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht presseähnlich sein dürfen (Urteil vom 30.04.15 – AZ. I ZR 13/14). Der Konflikt um das ARD-Angebot "Tagesschau-App" liegt wieder beim Oberlandesgericht Köln. Hier wird nun geprüft, ob es sich bei den Inhalten der Tagesschau-App im Wesentlichen um ein solches unzulässiges presseähnliches Angebot handelt.
(ps) 16.12.2015
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