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Der frühere Anwalt Thomas Urmann, der durch seine urheberechtlichen Abmahnungen an Redtube-Nutzer bundesweite Bekanntheit erlangte, kann persönlich für die unrechtmäßig eingeforderten Anwaltsgebühren haftbar gemacht werden. Das hat das Amtsgericht Regensburg entschieden (Urteil vom 8. Dez. 2015 – Az.: 3 C 451/14). Die frühere Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen hatte Ende 2013 Internet-User im Namen der Firma The Archive AG abgemahnt, weil sie angeblich beim Streamen von Erotik-Filmen des Portals Redtube Rechte der Mandantin verletzt haben sollen. Neben einer Unterlassens-Erklärung verlangte die Kanzlei auch noch Anwaltsgebühren in Höhe von 250,-- Euro.
Ein seinerzeit Abgemahnter war nun beim Amtsgericht Regensburg erfolgreich bei der Rückforderung dieser Gebühren.
(ps) 22.12.2015
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