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Die 2004 von Felix Damm gegründete Kanzlei Damm Rechtsanwälte aus Frankfurt ist auf den Sektor Presse-, Medien- und Marken-Recht ausgerichtet und hat sich vor allem im Bereich Persönlichkeitsrecht einen Namen gemacht. Zu den namhaften Klienten gehören unter anderem der frühere Formel-1-Fahrer Michael Schumacher und seine Frau Cora Schumacher. Für beide hat der Kanzlei-Gründer Felix Damm schon so manchen Erfolg erfochten.
Am 22. Dez. 2015 geht Felix Damm erneut für seinen prominenten Klienten in die Offensive und verbreitet via News aktuell folgende Presse-Information:
"Frankfurt am Main (ots) – Aus Anlass der Berichterstattung über unseren Mandanten Michael Schumacher in der Bunte vom 22.12.2015 weise ich darauf hin, dass die Behauptung, Michael Schumacher könne wieder gehen, einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Privatsphäre darstellt. Hierzu gehören Ausführungen, die Aufschluss über den Gesundheitszustand und den Genesungsfortschritt geben. Schließlich entspricht diese Behauptung auch nicht der Wahrheit. Wir werden gegen die Bunte rechtliche Schritte in die Wege leiten und raten von der Übernahme der Behauptung ab."
Felix Damm Rechtsanwalt
(ps) 22.12.2015
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