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Verbraucherzentrale mahnt Google erneut wegen Datenschutz-Erklärung ab

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Mit Argusaugen beobachtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin den Umgang des Internet-Giganten Google mit seinen Nutzern. Jetzt hat der vzbv erneut zwei Klauseln in der Datenschutz-Erklärung von Google abgemahnt. Dabei geht es um die Erhebung und um die Verwendung von personen-bezogenen Daten. Nach Ansicht des vzbv werden die Rechte der Google-Nutzer durch Formulierungen in zwei Nutzungs-Bedingungen unzulässig eingeschränkt.

In der vzbv-Presse-Information heißt es: "So nimmt sich der Konzern heraus, automatisiert Inhalte der Nutzer, zum Beispiel E-Mails, zu analysieren, um etwa personalisierte Werbung zu platzieren. Der vzbv hält das für rechtswidrig, weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der Datenauswertung fehle. Immerhin enthalten viele E-Mails sehr private Informationen, wie etwa höchstpersönliche Daten. Diese müssen nicht immer nur vom Nutzer selbst stammen, sondern können auch von Dritten, die eine E-Mail an den Nutzer senden, übermittelt werden."

„Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produkt-Informationen anzuzeigen“, erklärt Heiko Dünkel, seines Zeichens Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Der vzbv hatte bereits 2012 gegen 25 Klauseln in der damaligen Datenschutz-Erklärung von Google geklagt und im November 2013 beim Landgericht Berlin  gewonnen. Im Sommer 2015 hat Google seine Datenschutz-Bestimmungen geändert, doch sind nach Auffassung des vzbv einige der streitgegenständlichen Klauseln immer noch darin zu finden. Bis zum 25. Januar 2016 muss sich Google nun zu der Abmahnung erklären. Sollte das nicht zur Zufriedenheit erfolgen, droht der vzbv erneut mit Klage beim Landgericht Berlin.


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(ps) 12.01.2016



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