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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat die türkische Regierung gerügt, weil sie die Redaktion der Wochenzeitung NOKTA durchsuchen ließ und Unterlagen beschlagnahmte. Nach Einschätzung der Straßburger Richter war das ein Verstoss gegen das Recht auf Presse-Freiheit und insbesondere ein Verstoss gegen das Recht von investigativen Journalisten zum Schutz ihrer Quellen. Der EGMR verurteilte die türkische Regierung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 7.400 Euro. Wichtiger als der Betrag ist jedoch die Aussage und die Kraft des Urteils.
Ausgangspunkt für die Redaktions-Durchsuchung und die anschließende Klage war ein Artikel in NOKTA über die Einstufung von Journalisten durch die türkische Armee in "wohlwollende" und "feindselige" Medien-Vertreter im April 2007. Das Aktenzeichen des EGMR lautet Nr. 49085/07.
(ps) 20.01.2016
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