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OLG München: Gema muss Niederlage gegen YouTube einstecken

Das OLG München hat entschieden, dass die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Google-Tochter YouTube hat und wies damit die Revision gegen das Urteil des Landgerichts München aus dem Juli 2015 zurück. Wegen Verletzung der Urheber-Rechte hatte die Gema auf 1,6 Millionen Euro Schadensersatz geklagt und verlangte zudem für die von ihr vertretenen Musiker auch noch eine Beteiligung an den Werbe-Einnahmen, die YouTube in Verbindung mit den Musik-Videos erzielt.

Gema und YouTube streiten schon seit mehreren Jahren über die Bedingungen bzw. die Nutzungs-Entgelte für die "Bereitstellung" bzw. "Ausstrahlung" der Musik-Videos. YouTube sieht sich als "Werkzeug" seiner Nutzer und nicht als Sender bzw. Portal-Anbieter. Die Gema hingegen sieht YouTube wie einen "Veranstalter", der die dauerhafte Bereitstellung von Inhalten (Musik) ermöglicht. Die Gema hat bereits angekündigt, diese Angelegenheit beim Bundesgerichtshof weiter zu verfolgen.

Die Gema wurde beim OLG München von ihrem "Hausanwalt" Prof. Dr. Matthias Lausen vertreten. Die Google-Tochter YouTube setzte auf die Kanzlei-Kombination Hengeler Mueller aus Berlin und Taylor Wessing aus Hamburg. Das Hengeler-Mueller-Team bestand aus den Urheberrechts-Spezialisten  Dr. Albrecht Conrad, Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Fabian Seip und Antonia Wegener. Seitens Taylor Wessing war noch Jörg Wimmer dabei.


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(ps) 01.02.2016



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