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Wetter-App-Streit: BGH entscheidet gegen RTL

Die Kölner Sender-Gruppe RTL musste eine bittere Niederlage beim Wetter-App-Streit vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen. Der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat die Revision von RTL Interactive gegen die Movis GmbH aus Lenzing (Österreich) zurückgewiesen (Urteil vom 28. Jan. 2016 – I ZR 202/14). Damit bestätigte der BGH die Urteile vom Landgericht Köln (Urteil vom 10. Dezember 2013 – Az. 33 O 83/13) und vom OLG Köln (Urteil vom 5. Sept. 2014 – Az.: 6 U 205/13).

In dem Streit ging es um die App-Titel wetter-de, wetter DE und wetter-DE. Die Movis GmbH hatte zwei Jahre nach dem Start der RTL-App wetter.de ihre Apps in Deutschland auf den Markt gebracht, was RTL verständlicherweise störte und letztlich zum Rechtsstreit führte.

Die BGH-Richter hielten fest, dass der generell beschreibende Begriff "Wetter" keinen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG zugesprochen werden kann. Die fehlende Unterscheidungskraft könnte zwar durch die Verkehrsgeltung geheilt werden, aber hier mangelt es offenkundig an der Durchsetzung des App-Namens wetter.de. Daher muss RTL Interactive den trittbrettfahrenden Mitbewerber akzeptieren.


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(ps) 01.02.2016



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