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Mit Urteil vom 4. Feb. 2016 hat die Erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschieden, dass der Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder aus dem Jahr 2012 nicht mit dem geltenden EU-Recht im Einklang steht (Entscheidung vom 4. Feb. 2016 – Az.: C-336/14).
Die EuGH-Richter haben sich in einem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV mit dem Thema beschäftigt, das vom Amtsgericht Sonthofen eingereicht wurde und das Strafverfahren gegen Frau Sebat Ince betrifft, der zur Last gelegt wird, im Freistaat Bayern Sportwetten vermittelt zu haben, ohne dass ihr von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.
Zum ausführlichen Urteil des EuGH geht es hier.
(ps) 06.02.2016
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