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Ein für Zeitungsverlage und Anzeigenblatt-Verlage hochrelevantes Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart gefällt: Der unter anderem für Presse-Sachen zuständige 4. Zivilsenat hat festgestellt, dass die Grenzen der zulässigen Unterrichtung der Bürger durch ein kommunales Amtsblatt überschritten sind, wenn nicht nur über eigene Projekte und Vorhaben der Stadt und ihrer Verwaltung berichtet wird, sondern eine von der staatlichen Informationsaufgabe losgelöste pressemäßige Bericht-Erstattung über Aktivitäten und Ereignisse mit und ohne Gemeinde-Bezug erfolgt (Urteil vom 27. Jan. 2016 - Az.: 4 U 167/15).
In dem Verfahren ging es um eine Einstweilige Verfügung, die ein Zeitungsverlag gegen eine große Kreisstadt beantragt hat, um die kostenfreie Verteilung eines kommunalen Amtsblattes verbieten zu lassen. Das OLG Stuttgart hat den Antrag des Zeitungsverlages stattgegeben und die kostenfreie Verteilung des Stadtblattes verboten. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Senats ist nicht gegeben, aber die Parteien streiten bereits im Hauptsache-Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen.
Im Kern dieser Auseinandersetzung geht es darum, ob ein kommunal finanziertes Amtsblatt als Konkurrent von Zeitungen und Anzeigenblättern auftreten darf. Mit der Entscheidung hat das OLG Stuttgart klar zugunsten der Verlage Stellung bezogen und deren Funktion als unabhängige Presse-Organe gestärkt. Das wird
(ps) 16.02.2016
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