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OLG Hamm stärkt Auskunftsrechte von Journalisten

Das Oberlandesgericht Hamm hat das Recht auf Auskunft für Journalisten gestärkt. Die OLG-Richter haben entschieden, dass ein Unternehmen, das Großteils der Öffentlichen Hand gehört, Auskunft über Verträge geben muss (Urteil vom 16. Dez. 2015 – Az.: 11 U 5/14). Im vorliegenden Fall wollte ein Journalist aus Bottrop einen Verdacht auf verdeckte Wahlkampf-Finanzierung durch die Gelsenwasser AG recherchieren und berief sich auf das Landespressegesetz in Nordrhein-Westfalen.

Wie das OLG Hamm in der Presse-Info vom 9. Feb. 2016 mitteilte, ist die Auskunfts-Forderung des Bottroper Journalisten rechtmäßig. Damit änderten die OLG-Richter ein Urteil des Landgerichts Essen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Gelsenwasser AG beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt hat.


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(ps) 15.02.2016



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