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Verbot regionaler TV-Werbung: ProSiebenSat.1 reicht Verfassungsbeschwerde ein

Durch den neuen Rundfunk-Staatsvertrag ist es TV-Sendern wie ProSieben oder Sat.1 seit Jahresbeginn nicht mehr erlaubt, regionalisierte TV-Werbung auszustrahlen. Hierin sieht der TV-Anbieter ProSiebenSat.1 Media, Unterföhring bei München, eine Einschränkung und hat am Dienstag, den 16. Feb. 2016, daher beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht mit dem Ziel, das seit Anfang 2016 geltende Verbot zur Ausstrahlung regionalisierter TV-Werbung aufheben zu lassen. Beim Staatsrechtler Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, 63, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Hamburg, hat der TV-Konzern ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, das der Beschwerde beiliegt.

Unter regionalisierter TV-Werbung versteht man die Ausstrahlung von TV-Spots in einer Region, während parallel andere TV-Spots zu sehen sind – also die Zuschauer in Bayern sehen einen anderen Spots als die Zuschauer in Nordrhein-Westfalen. Vor allem regional ausgerichtete Werbetreibende legen Wert auf diese Kommunikationswege, denn sie bieten ihre Produkte oder Dienstleistungen nur in bestimmten Gebieten an und wollen sie daher auch nur dort bewerben.

Nach dem neuen Rundfunk-Staatsvertrag ist diese Werbe-Form nur dann erlaubt, wenn sie im jeweiligen Landes-Mediengesetz ausdrücklich definiert wurde. 2014 war die regionalisierte TV-Werbung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch für zulässig erklärt worden.

Formal sieht ProSiebenSat.1 Media in dem neuen Rundfunk-Staatsvertrag an dieser Stelle eine Form der Zensur sowie einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn Verlage oder Web-Portale dürfen regionalisierte Werbe-Aufträge annehmen.

Die Verfassungsrichter müssen nun im ersten Schritt prüfen, ob die Beschwerde angenommen wird.


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(ps) 17.02.2016



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