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Der Streit zwischen dem Hamburger Verlagshaus Bauer Media Group und dem Bundesverband Presse-Grosso in Köln in Sachen "zentrales Verhandlungsmandat" geht weiter, obwohl der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6. Oktober 2015 klar und eindeutig das zentrale Verhandlungsmandat des Bundesverbandes Presse-Grossos bestätigt hatte. Schon damals hatte Bauer-Geschäftsführer Andreas Schoo in einer Presse-Information mitgeteilt: "Wir sehen das Urteil als eine Fehlentscheidung und werden Konsequenzen in den nächsten Tagen prüfen."
Das ist offenkundig geschehen und Bauer hat sich entschieden, beim Bundesverfassungsgericht gegen das BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen.
(ps) 03.03.2016
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