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Am Donnerstag, dem 3. März 2016 begann am Landgericht Köln die mündliche Verhandlung im Schadensersatz-Prozess von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan und den Verlag Random House. Beachtliche fünf Millionen fordert der Alt-Bundeskanzler von beiden, weil in dem Buch "Vermächtnis – die Kohl-Protokolle" ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert wurde, die Helmut Kohl allerdings nicht freigegeben hatte.
Vor dem OLG Köln hatte Kohl bereits im Mai 2015 ein Urteil erstritten, das die Veröffentlichung von immerhin 115 Zitaten für unrechtmäßig erklärte. Vor diesem Hintergrund ist nun auch der Schadensersatz-Prozess zu sehen.
(ps) 03.03.2016
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