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VG Hamburg: Facebook darf Registrierung mit Klarnamen verlangen

Die Forderung von Facebook, dass sich neue Nutzer nur noch mit ihrem Klarnamen registrieren dürfen, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg rechtmäßig. Damit hat das VG Hamburg einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, mit dem eine Anordnung des Hamburger Datenschutz-Beauftragten Johannes Caspar außer Kraft gesetzt werden soll. Der Datenschutz-Beauftragte wollte, dass sich neue Nutzer auch mit ihrem Pseudonym bei Facebook anmelden können. (Urteil vom 3. März 2015 – Az.: 15 E 4482/15). Gegen die VG-Entscheidung kann Johannes Caspar beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

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(ps) 04.03.2016



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