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Der Kabelnetz-Betreiber Unitymedia musste im Streit um die Einspeise-Gebühren der öffentlich-rechtlichen TV-Programme in seine Kabelnetze eine erneute Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Mainz wies eine Klage mehrerer Regional-Gesellschaften von Unitymedia gegen das ZDF als unzulässig ab (Urteil vom 29. Feb. 2016 – Az.: 4 K 632/13 MZ).
Die Mainzer Verwaltungsrichter begründeten ihre Entscheidung u. a. damit, dass Unitymedia seine Interessen über einen unzulässigen Rechtsweg durchsetzen wolle. Für den Streit über den Abschluss neuer Einspeise-Verträge sind die Zivil- und nicht die Verwaltungsgerichte zuständig.
Das ZDF wurde von der Kanzlei Noerr (federführend war der renommierte Medien-Rechtler Prof. Dr. Johannes Kreile aus dem Büro München, ihn begleitete Christian Alexander Mayer, der als Experte für Öffentliches Recht gilt ) vertreten. Noerr hat für das ZDF bislang alle Verfahren in Sachen Einspeise-Entgelte gewinnen können.
Unitymedia hatte Prof. Dr. Norbert Wimmer aus dem Berliner Büro der Kanzlei White & Case engagiert. Ihm stand die Kollegin Katharina Nawrath zur Seite.
(ps) 07.03.2016
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