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LG Stuttgart: AfD darf Hohenzollern-Foto für Wahlwerbung nutzen
Im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg hat die rechts-populistische Partei AfD auf ihren Wahl-Plakaten mit einem Foto der Burg Hohenzollern geworben. Dagegen setzte sich der Hausherr Georg Friedrich Prinz von Preußen per Klage beim Landgericht Stuttgart zur Wehr. Doch der Vorsitzende Richter der 11. Zivilkammer Christoph Stefani beschied, dass hier die Meinungsfreiheit das Persönlichkeitsrecht überwiegt und wies die Klage ab. Nach Urteil der Stuttgarter Landrichter vom Dienstag (1. März 2016) sei das Eigentumsrecht nicht tangiert, da das Foto von einem öffentlichen Platz aufgenommen worden sei. Das Persönlichkeitsrecht Prinz Georg Friedrich Prinz von Preußen werde zwar berührt, aber die Wahlwerbung der AfD ziehe keine direkte Verbindung zu seiner Person. Daher wird auch nicht der Eindruck erweckt, der Prinz würde hinter der AfD stehen.
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(ps) 07.03.2016
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