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Nach einem 15(!) Jahre langen Rechtsstreit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für PC's haben sich der Digitalverband Bitkom mit Sitz in Berlin und die beiden Verwertungsgesellschaften VG Wort in München und VG Bild-Kunst in Bonn auf einen Vergleich geeinigt. Die gefundene Regelung betrifft den Zeitraum 2001 bis 2007. Für einen privat genutzten PC werden 3,50 Euro entrichtet und für einen geschäftlich genutzten PC sind es zwei Euro.
Diese Gebühren zahlen die Hersteller und Importeure von PCs an die VG Wort und die VG Bild-Kunst, die die Einnahmen wiederum an die Urheber ausschütten. Mit diesen Geräte-Abgaben soll das legale Kopieren von urheberechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften deutlich höhere Entgelte gefordert. Seit 2008 gilt ein neues Gesetz, in dem die Abgaben-Höhe geregelt ist – sie beträgt zwischen 3,20 und 10,55 Euro pro PC.
Dem Vergleich war ein Muster-Verfahren vorausgegangen, das vom Bitkom-Mitglied Fujitsu Technology Solutions geführt wurde. Der BGH lehnte 2007/2008 zunächst eine Pauschal-Abgabe pro PC ab. Das Urteil hob das Bundesverfassungsgericht 2010 auf und legte es dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Da es erst in 2023 eine rechtskräftige Entscheidung gegeben hätte, kam es nun zu einem außergerichtlichen Vergleich.
Bei dem Prozess stand das Münchner Büro von Taylor Wessing an der Seite von Fujitsu Technology Solutions. Die VG Wort hatte die Münchner Kanzlei Schulze Küster Müller Mueller Jangl engagiert.
(ps) 30.03.2016
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