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Die für das Medienrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat die Klage des Kölner TV-Senders Vox gegen eine Beanstandung der Landesanstalt für Medien NRW im Zusammenhang mit zwei ausgestrahlten Trailern für Live-Tourneen des Hunde-Profis Martin Rütter abgewiesen (Urteil vom 31. März 2016 – Az. : 6 K 4474/14). Nach Ansicht der LfM hätten diese Trailer, die in den Jahren 2013 und 2014 im Umfeld der von Martin Rütter moderierten Sendungen "Der V.I.P. Hundeprofi" und "Der Hundeprofi unterwegs" ausgestrahlt wurden. Mit Entscheidung vom 17. Juli 2014 hatte das Team um LfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier die mangelnde Kennzeichnung der Trailer als Werbung beanstandet. In die Trailer war u. a. eine Telefonnummer für "Tickets und Infos" eingeblendet.
Gegen das Urteil kann der beim RTL-Justiziariat angedockte TV-Sender Vox einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet.
(ps) 04.04.2016
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