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Ron Sommer gewinnt Foto-Montage-Streit gegen die Handelsblatt-Gruppe

Einen 16 (!) Jahre dauernden Rechtsstreit um eine satirische Foto-Montage hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zugunsten des früheren Telekom-Chefs Dr. Ron Sommer beendet. Der EGMR wies eine Beschwerde der Düsseldorfer Handelsblatt-Gruppe ab, die sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt sah (Beschluss vom 7. April 2016 - Az.: EGMR Nr. 52205/11).

Auslöser des langjährigen Verfahrens war ein Artikel in der WirtschaftsWoche im Jahr 2000 mit einem technisch bearbeiteten Foto des Kopfes des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG, Dr. Ron Sommer. Sommers Kopf war um etwa fünf Prozent gestreckt und auf den Körper eines Modells montiert, das wiederum an einem bröckelnden magentafarbenen großen "T" saß.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe war der Auffassung, dass diese Darstellung erlaubt sei, doch das Bundesverfassungsgericht sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des gebürtigen Israelis Dr. Ron Sommer. Die EGMR-Richter gaben jetzt Dr. Ron Sommer recht, der eine weitere Verbreitung dieser Foto-Montage untersagen ließ. Der Grund: Man hätte den Kopf von Dr. Sommer nicht verändern müssen, um ihn auf den sitzenden Modell-Körper zu montieren. Das hat zumindest ein Sachverständiger herausgefunden.


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(ps) 09.04.2016



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