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Der oberste Gerichtshof in Schweden Högsta Domstolen (HD) hat entschieden, dass es der Stiftung Wikimedia nicht gestattet ist, Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum im Online-Lexikon Wikipedia zu veröffentlichen (Urteil vom 4. April 2016 – Az.: Ö 848-5). Den Prozess hatte die schwedische Verwertungsgesellschaft Bildkunst Upphovsrätti i Sverige (Bus) gegen die Online-Lexikonstiftung Wikimedia angestrengt. Nach Ansicht der HD-Richter ist es Privatpersonen erlaubt, derartige Fotos zu machen und auch im Netz zu veröffentlichen, nicht aber Wikimedia, weil das Online-Lexikon Wikipedia einen kommerziellen Charakter habe.
Für eine Abbildung in Wikipedia muss die Zustimmung der jeweiligen Rechte-Inhaber eingeholt werden. Schwedens oberster Gerichtshof Högsta Domstolen sorgt mit diesem Urteil dafür, dass die Debatte über das Publikationsrecht von freien Fotos von Wahrzeichen sowie Bau- und Kunstwerken im öffentlichen Raum wieder eine neue Wendung bekommt. Das Europäische Parlament hatte eine restriktive EU-Verordnung in Sachen Panorama-Freiheit im Sommer 2015 abgelehnt.
(ps) 18.04.2016
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