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Der Slogan "50 Prozent günstiger als Hotels" ist irreführend. Das Kammergericht Berlin untersagte der Wimdu GmbH in Berlin, mit diesem Slogan zu werben (Urteil vom 11. März 2016 – Az.: 5 U 83/15) und bestätigte damit die bereits erfolgte erstinstanzliche Untersagung vom Landgericht Berlin (Urteil 14. April 2015 – Az.: 103 O 24/14). Den Prozess hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. mit Sitz in Bad Homburg gegen die Tochter der Rocket Internet AG, Berlin, angestrengt.
Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte. Das Kammergericht gab der Wettbewerbszentrale recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte einschränkungslos mit einer Ersparnis von 50 Prozent werbe, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die maximale Kostenersparnis in einer mehr oder weniger geringen Zahl von Fällen handele, deren Bedingungen für das Gericht nicht nachvollziehbar seien.
"Wir begrüßen diese Entscheidung", so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung des Urteils. "Wer pauschal Aussagen über die Günstigkeit des eigenen Angebotes im Vergleich zu anderen Anbietern trifft, muss sich hieran auch messen lassen. Wird die Ersparnis nur in Einzelfällen tatsächlich erreicht, wird der Verbraucher über die vermeintliche Günstigkeit des Gesamtangebotes getäuscht", so Schönheit weiter. Eine Revision gegen das Urteil hat das Kammergericht nicht zugelassen.
(ps) 18.04.2016
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