Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


LG Düsseldorf: Dr. Theo Zwanziger darf Katar als Krebsgeschwür des Weltfußball bezeichnen

Das Landgericht Düsseldorf hat in Sachen Dr. Theo Zwanziger versus Qatar Football Association (QFA) eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen und die QFA-Klage auf Unterlassung abgewiesen (Urteil vom 19.04.2016 – Az.: 6 O 226/15). Damit darf Dr.Theo Zwanziger, früher Mitglied des FIFA-Exekutiv-Komitees und auch DFB-Präsident, seine Aussage "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." weiterhin  kundtun. Entsprechend hatte sich Dr. Zwanziger am 2. Juni 2015 in einem Interview geäußert, das im Hessischen Rundfunk ausgestrahlt wurde.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Bezeichnung "Krebsgeschwür" klipp und klar eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist, aber Dr. Zwanzigers Aussage ist dennoch durch die im Grundgesetz Artikel 5 Abs. 1 Satz ausdrücklich gewährte allgemeine Meinungsfreiheit erlaubt. Nach Ansicht der LG-Richter stand in dem Interview die Vergabe der Fußball-WM 2022 nach Katar im Vordergrund und es ging nicht primär darum, die QFA zu diffamieren.


zurück

(ps) 20.04.2016



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine