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Nun ist passiert, was angesichts der vorausgegangenen Urteile zu erwarten war: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die VG Wort keine Ausschüttungen mehr an Buch-Verlage vornehmen darf (Urteil vom 21. 04. 2016 – Az.: 198/13). Die gesamten Verwertungserlöse der Buch-Inhalte stehen aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage allein den Autoren zu. Wolfgang Büscher, der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Senats, hob in seiner ungewöhnlich langen Begründung hervor, dass Buchverlage – anders als Presse-Verlage – derzeit über kein Leistungsschutzrecht verfügen. Für die Presse-Verlage gilt diese BGH-Entscheidung daher nicht explizit, aber sie signalisiert allemal eine Tendenz.
Die Verlagsseite – vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels über den VDZ bis hin zum BDZV – übte denn auch harsche Kritik und warnte vor den vielfältigen Folgen dieses BGH-Urteils. Dass hier etwas im Argen liegt, hat offenbar auch die Politik erkannt. So haben jedenfalls Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters einen gemeinsamen Brief an EU-Kommissar Günter Oettinger geschrieben. Oettinger möge auf europäischer Ebene für eine Urheberechts-Umsetzung sorgen, bei der die Interessen aller Beteiligten (also Autoren und Verlage) berücksichtigt werden und alle etwas vom Kuchen abbekommen.
Die Klage gegen die VG Wort hat Dr. Martin Vogel eingereicht. Er ist im Hauptberuf Richter in der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes und parallel auch als wissenschaftlicher Autor tätig.
(ps) 24.04.2016
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