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Am Oberlandesgericht Köln wurde am Donnerstag, dem 28. April 2016, der Berufungsprozess Jörg Kachelmann gegen BILD / Axel Springer mündlich verhandelt. Der Wetter-Moderator Kachelmann hatte wegen der Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsprozess als Schadensersatz für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt und hatte vom Landgericht Köln eine Summe von 635.000 Euro zugesprochen bekommen.
Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske ließ bei der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass es wohl bei einem Schadensersatz bleiben werde, aber die Summe dürfte niedriger ausfallen. Sie sieht für die Verletzungen durch bild.de eine Entschädigung zwischen 180.000 und 190.000 Euro und für die Verletzung durch die Print-Aktivitäten eine Summe zwischen 215.000 und 225.000 Euro. Das Landgericht hatte für die verletzenden Online-Beiträge eine Entschädigung von 300.000 und für die Verletzungen durch die Print-Artikel eine Entschädigung von 335.000 Euro. Für den 23. Juni 2016 wird das Urteil erwartet, dann wird feststehen, welche Summe das OLG für angemessen hält.
Seitens Axel Springer gibt es eine Stellungnahme: Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE erklärt: "Nun bestätigen es schon zwei Gerichte: Es gab keine BILD-Kampagne gegen Jörg Kachelmann. Die von ihm geforderte Geldentschädigung war von Anfang an − und ist es immer noch − absurd hoch. Wir freuen uns, dass auch das Oberlandesgericht Köln dies offenbar erkennt und das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld voraussichtlich nach unten korrigieren wird. Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen verhindert werden. Dies würde einschüchternd auf die freie Presse wirken."
(ps) 29.04.2016
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