Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


ARD Buffet-Verfahren: BGH nimmt Bauer's Nichtzulassungsbeschwerde an

Das Verfahren zwischen der Bauer Media Group in Hamburg und dem SWR aus Stuttgart um das Print-Magazin ARD Buffet geht nun doch in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hat der Nichtzulassungsbeschwerde der Bauer Media Group stattgegeben und den Termin für die mündliche Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe auf den 29. September 2016 terminiert. Bei dem Verfahren geht es um eine Klage seitens Bauer gegen den SWR um die Zeitschrift ARD Buffet, deren Erscheinen Bauer verbieten lassen will. Beim Landgericht Hamburg und beim Hanseatischen Oberlandesgericht ist die Klage abgewiesen worden. Letzteres hatte sogar nicht einmal eine Revision zugelassen. Die ist nun vom Tisch, was Bauer allemal als Achtungserfolg verbuchen darf.

Der Hamburger Medien-Konzern vertritt die Auffassung, dass die rundfunkrechtlichen Vorgaben vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch bei der Publikation von Zeitschriften zu wahren sind. Ein Sender, der GEZ-Gebühren erhält, kann sich aufgrund des finanziellen Vorteils nicht ohne Rücksicht auf dem freien Wettbewerb bewegen. Die Bauer Media Group verfolgt mit ihrer Klage das Ziel, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten sich bei der Publikation von Zeitschriften an die rundfunkrechtlichen Vorgaben zu halten haben.

Bauer-Konzern-GF Andreas Schoo – von Haus aus Jurist – argumentiert: "Das Vorgehen des SWR ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Es ist aus Sicht der Bauer Media Group nicht hinnehmbar, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Zwangsgebühren ohne Rücksicht in privatwirtschaftliche Medien drängt."

Darüber hinaus berührt dieses Verfahren allerdings auch noch einen wichtigen medienpolitischen Aspekt – nämlich die Frage, wie und in welcher Form der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Medien-Sektor agieren darf. Die BGH-Richter werden im Zusammenhang mit der Bauer-Klage gegen den SWR diesen Aspekt erörtern.

Der guten Ordnung halber ist noch festzuhalten, dass die Zeitschrift ARD Buffet im Verlag Burda Senator mit Sitz in Offenburg erscheint.


zurück

(ps) 06.05.2016



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine