Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Landgericht Köln: Prof. Dr. Ralf Höcker setzt EV für Erdogan durch

Das Landgericht Köln hat am 9. Mai 2016 einem Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den deutschen Regisseur Uwe Boll stattgegeben (Beschluss vom 9. Mai 2016 – Az.: 28 O 129/16). Diese Einstweilige Verfügung hat der Medienrechtler Prof. Dr. Ralf Höcker von der gleichnamigen Kölner Kanzlei im Auftrag seines Mandanten beantragt, weil Uwe Boll sich durch das Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann zu einem Video inspirieren ließ, in dem er Erdogan mit einer Reihe unflätiger Beleidigungen überzog und ihm den Tod wünschte.

Dabei berief Boll sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das Landgericht Köln erkannte in dem kurzen Film dagegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Lasten des türkischen Präsidenten und erließ gegen Boll ein Verbot, sich so zu äußern, wie im Video geschehen.

Prof. Dr. Ralf Höcker, der Erdogan vor dem LG Köln vertrat, kritisiert den Effekt, den Böhmermanns Gedicht auf Nachahmer und Trittbrettfahrer hat: "Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung: Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat. Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdogan ist ein Mensch und die Menschenwürde ist unantastbar. Sie steht nach Art. 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit."


zurück

(ps) 10.05.2016



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine