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Das Landgericht Köln nimmt die EV-Anträge des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan offenkundig mit Augenmaß unter die Lupe. Während die Einstweilige Verfügung gegen den Regisseur Uwe Boll noch glatt durchging, lehnten die Kölner LG-Richter den EV-Antrag gegen Dr. Mathias Döpfner in gleicher Angelegenheit ab. Im Falle Döpfner wiege die freie Meinungsäußerung schwerer als das Persönlichkeitsrecht des türkischen Staatspräsidenten.
Dr. Christina Harpering, Pressesprecherin am Landgericht Köln, erläutert in der Presse-Mitteilung PM 6/16 vom 10. Mai 2016: "Die Pressekammer des Landgerichts begründet die Zurückweisung mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht des Antragsgegners auf freie Meinungsäußerung. Im Spannungsfeld zwischen diesem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Antragstellers ist die Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig. Ein Unterlassungsanspruch Erdogans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äußerungen Böhmermanns verbreitet hätte, denn allein in der Bezugnahme auf die nicht wörtlich wiedergegebenen Dritt-Äußerungen und dem damit verbundenen ausdrücklichen Zu-Eigen-Machen liege keine Verbreitung dieser Äußerungen. Dies gilt auch, soweit Döpfner jedenfalls eine einzelne Äußerung Böhmermanns wörtlich wiedergibt, denn er rechnet diese Äußerung erkennbar Herrn Böhmermann zu und setzt sich mit dem wiedergegebenen Wort nur beispielhaft im Rahmen der zulässigen öffentlichen Kontroverse auseinander, ohne vom bereits in der Artikel-Überschrift wiedergegebenen Kontext „Kunst- und Satire-Freiheit" den türkischen Staatspräsidenten selbst mit einer solchen Äußerung zu belegen.
Dr. Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende des Medien-Konzerns Axel Springer SE in Berlin, hatte sich bekanntlich in Sachen "Schmähgedicht" auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan per offenem Brief in der "Welt am Sonntag" auf die Seite des TV-Moderators Jan Böhmermann gestellt. Postskriptum fügte Dr. Döpfner hinzu: "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen."
Da der türkische Staatspräsident seine juristischen Möglichkeiten gegen dieses Schmähgedicht in vollem Umfang ausschöpfen will, hatte er seinen Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker von der gleichnamigen Kanzlei in Köln damit beauftragt, am Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen Dr. Mathias Döpfner zu beantragen.
(ps) 10.05.2016
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