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Schmähgedicht: Landgericht Hamburg erlässt EV gegen Jan Böhmermann

Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann entsprochen (Az.: 324 O 255/16). Der TV-Moderator darf demnach einen Teil seines Gedichts "Schmähkritik" nicht mehr wiederholen, weil der türkische Staatspräsident den ehrverletzenden Inhalt nicht hinnehmen müsse. Das betrifft einen Großteil des Schmähgedichts. Aufgrund der eindeutigen Sexual-Aussagen sind diese Teile nach Auffassung des Landgerichts Hamburg unzulässig. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. 
Die anderen Passagen hingegen hält das Landgericht Hamburg für zulässig. Während Erdogans Anwälte Prof. Dr. Ralf Höcker (war beim Landgericht Köln für Erdogan aktiv) und Michael-Hubertus von Sprenger (hat die EV beim Landgericht Hamburg beantragt) die Entscheidung positiv sehen und begrüßen, hält der Böhmermann-Anwalt Prof Dr. Christian Schertz (Mitgründer der renommierten Berliner Medienrechts-Kanzlei Schertz Bergmann) den Beschluss in der konkreten Form für falsch, weil sich das Gericht bestimmte Teile des Schmähgedichts herausgreift und diese als unzulässig einstuft. So etwas passe laut Schertz nicht in den Bereich der Kunstfreiheit.


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(ps) 17.05.2016



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