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Die Facebook-Tochter WhatsApp darf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihrer deutschen Website künftig nicht mehr in englisch zum Einsatz bringen, sondern muss diese auf deutsch darlegen. Eine entsprechende Entscheidung hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Messenger-Dienst gefällt (Urteil vom 8. April 2016 – Az.: 5 U 156/14). Gegen dieses Urteil hat das Kammergericht keine Revision zugelassen.
Das Kammergericht ist der Auffassung, dass das komplexe, auf Englisch abgefasste AGB-Regelwerk den Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar ist, auch wenn das Alltags-Englisch weit verbreitet sei. Solange die Klauseln nicht auf deutsch übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam.
(ps) 26.05.2016
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