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VG Augsburg: Blogger haben keine presserechtlichen Auskunftsansprüche

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Blogger keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft zugestanden (Urteil vom 31. Mai 2016 – Az.: 7 E 16.251). Einen solchen Anspruch können nach Auffassung der Augsburger Verwaltungsrichter nur Personen geltend machen, die einem Presse-Unternehmen zugerechnet werden können. Ein Presse-Unternehmen nach dem Verständnis des VG Augsburg gewährleistet die publizistische Verbreitung gegenüber der Öffentlichkeit und wirkt an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Zu diesem Personenkreis zählen nach Auffassung der Augsburger Richter auch feste freie MitarbeiterInnen, die regelmäßig / ständig für eine Zeitung schreiben.

Im vorliegenden Fall fehlt es an der Eigenschaft eines "Presse-Organs", denn bei dem Internet-Blog sind Beiträge unterschiedlicher Personen (Prominente, Schüler, Experten, Privatleute) zum Thema "Rechts-Extremismus und Strategien gegen Neo-Nazis" zu finden. Darin sieht das VG Augsburg ein "öffentliches, für jedermann zugängliches Diskussions-Forum", aber kein Presse-Organ. Würde auch in  diesem Fall ein Auskunftsanspruch vorliegen, dann würde sich der presserechtliche Anspruch auf Auskunft in ein allgemeines Auskunftsrecht wandeln.


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(ps) 21.06.2016



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