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OLG Stuttgart: WeltN24 zieht Berufung gegen das Blockr-Urteil zurück

Die Axel Springer-Tochter WeltN24 GmbH hat ihre Berufung gegen den iOS-Adblocker Blockr vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zurückgenommen. Zuvor hatte der 2. Zivilsenat am OLG Stuttgart unter Vorsitz von Richter Gerhard Ruf nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Parteien zu erkennen gegeben, dass er das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2015 (Az. 11 O 238/1) zurückgenommen hat. Damit ist das Urteil des Landgerichts nunmehr rechtskräftig.

Die iOS-Adblocker-App Blockr haben die Karlsruher Studenten Arno Appenzeller und Tim Poller entwickelt. Sie ist auf den Browser Safari ausgerichtet und kostet 0,99 Euro. Per November 2015 ist diese App über 42.000 mal heruntergeladen worden. Die beiden Studenten wurden von Dr. Niklas Habermann von der Kölner Medienrechtskanzlei LHR Lampmann Habermann Rosenbaum vertreten.


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(ps) 23.06.2016



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