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Das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday" gehört nun zum Allgemein-Gut und darf auch kommerziell ohne Zahlung von Lizenz-Gebühren genutzt werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte ein US-Richter aus Los Angeles das Lied zum Allgemein-Gut erklärt, aber erst jetzt einigte sich der Musik-Konzern Warner Music mit einer Reihe von Klägern. Das Verfahren lief seit 2013, nachdem Warner Music den Produzenten eines Dokumentarfilmes über die Entstehung von Happy Birthday eine Rechnung über 1.500 Dollar schickte.
Nach Auffassung von Warner Music wäre der Urheberechtsschutz erst in 2030 ausgelaufen, weil der Konzern 1988 eine Company übernommen hatte, der die Lizenz gehörte.
Die Kläger haben die Anwälte Daniel Schacht und Andrew MacKay von der Kanzlei Donahue Fitzgerald LLP mit Stammsitz in Oakland/Kalifornien vertreten.
(ps) 29.06.2016
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