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EU-Gericht: Bayern behält die Marken-Rechte an "Neuschwanstein"
Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Klage des Bundesverbandes Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) gegen den Freistaat Bayern in Sachen Marke "Neuschwanstein" abgelehnt. Damit gehören die Markenrechte weiterhin dem Freistaat Bayern (Urteil vom 5. Juli 2016 – Az.: T-167/15). Der BSGE war der Auffassung, der Begriff würde eine geografische Bezeichnung und daher nicht schützbar sein. Gegen das Urteil kann beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt werden.
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(ps) 07.07.2016
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