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Produkt-Fälscher sind eine Plage – nicht nur für ehrliche Hersteller von Produkten und Marken, sondern auch für viele Verbraucher, die nicht nur schlechte bzw. minderwertige Produkte bekommen, sondern im Falle eines Schadens ohne jedweden Schutz dastehen. Jetzt erhöht sich die Chance, gegen die Fälscher-Plage-Geister vorgehen. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Internet-Bezahldienst Paypal mit Sitz in Luxemburg verpflichtet ist, Auskunft über die Inhaber-Daten von Paypal-Kunden zu geben, sofern diese in Fälscher-Machenschaften verwickelt sind (Urteil vom 11. Juli 2016 – Az.: 308 O 126/16).
Im vorliegenden Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die online zu sehr günstigen Preisen verkauft wurden. Dabei lief die Bezahlung via Paypal. Die Klage hatte die Hamburger Kanzlei Rasch im Auftrag des geschädigten Hörspiele-Verlages eingereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(ps) 13.07.2016
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