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EuG: Internet-Company durfte die Wort-Marke "Südtirol" nicht eintragen lassen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg hat entschieden, dass sich ein Internet-Unternehmen aus Bozen nicht die Wort-Marke "Südtirol" eintragen lassen durfte (Urteil vom 20. Juli 2016 – Az.: T-11/15). Die entsprechende Eintragung war 2011 erfolgt. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hatte die Löschung beantragt und bereits beim zuständigen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) damit Erfolg. Die Klage der Internet-Company gegen die EUIPO-Entscheidung beim EuG blieb nun ebenfalls erfolglos.

Die EU-Verordnung Nr. 207/2009 besagt klar, dass Marken, die eine geografische Herkunft in Anspruch nehmen, von der Eintragung ausgeschlossen sind. Solche Begriffe sollen frei verwendbar sein, das entspricht dem Interesse der Allgemeinheit.


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(ps) 20.07.2016



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