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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg hat entschieden, dass sich ein Internet-Unternehmen aus Bozen nicht die Wort-Marke "Südtirol" eintragen lassen durfte (Urteil vom 20. Juli 2016 – Az.: T-11/15). Die entsprechende Eintragung war 2011 erfolgt. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hatte die Löschung beantragt und bereits beim zuständigen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) damit Erfolg. Die Klage der Internet-Company gegen die EUIPO-Entscheidung beim EuG blieb nun ebenfalls erfolglos.
Die EU-Verordnung Nr. 207/2009 besagt klar, dass Marken, die eine geografische Herkunft in Anspruch nehmen, von der Eintragung ausgeschlossen sind. Solche Begriffe sollen frei verwendbar sein, das entspricht dem Interesse der Allgemeinheit.
(ps) 20.07.2016
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