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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit gleich zwei Urteilen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit im Internet gesorgt. Der I. Zivilsenat des BGH hat festgelegt, dass Online-Händler und Internet-Plattformen für die Richtigkeit von Angaben verantwortlich sind, wenn die entsprechenden Produkte über ihre Sites verkauft werden sollen. Die entsprechenden Urteile wurden am 2. August 2016 veröffentlicht (Urteile vom 3. März 2016 – Az.: I ZR 110/15 und I ZR 140/14).
Im ersten Fall war eine Casio Armband-Uhr für 19,90 Euro bei Amazon angeboten worden und die unverbindliche Preis-Empfehlung in Höhe von 39,90 Euro war durchgestrichen worden. Dazu kam noch der Hinweis: "Sie sparen: 20,00 EUR (50%)". Allerdings wurde diese Uhr gar nicht in den Preislisten des Fachhandels geführt, da die Uhr ein Auslauf-Modell war. Die BGH-Richter sind der Auffassung, dass Amazon sein Angebot regelmäßig auf Richtigkeit kontrollieren muss.
Im zweiten Fall geht es um falsche Angaben, die ein Händler zu verantworten hat, der seine Produkte via Amazon Marketplace verkauft. Auch hier stellen die BGH-Richter fest, dass die Kontroll- und Überwachungs-Pflichten ohne Zweifel beim Online-Händler liegen und er gegenüber dem Inhaber der Wort-Marke TRIFOO schadensersatzpflichtig (Abmahnkosten) ist.
(ps) 02.08.2016
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