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Der Online-Dienst und Sharehoster Uploaded muss Schadensersatz zahlen, wenn er das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht unterbindet. Das hat das Landgericht München I im Prozess der Urheber-Gesellschaft GEMA gegen Uploaded entschieden (Urteil vom 10. Aug. 2016 - Az.: 21 O 6197/14). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Für den Online-Dienst Uloaded, aber auch ähnlich aufgebaute Online-Plattformen kann dieses Urteil gravierende Folgen haben, denn deren Geschäftsmodelle basieren vielfach darauf, dass Inhalte ohne Rücksicht auf etwaige Urheber-Rechte geteilt werden. In der entsprechenden GEMA-Presse-Info heißt es dazu: "Sharehoster wie Uploaded stellen Kunden Speicherplatz für das Hochladen von Dateien zur Verfügung. Sie generieren Links zu den hochgeladenen Dateien, die dann als öffentlich zugängliche Linksammlungen verbreitet werden. Das Landgericht München wertet Uploaded als einen Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen bilde. Uploaded sei als "Gehilfe" der illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Pflicht zu nehmen, so die Richter. „Sharehoster verdienen mit der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld. Urheberrechtsverletzungen werden dabei bewusst in Kauf genommen. Diese Schieflage zu Lasten unserer Mitglieder können wir nicht akzeptieren. Wir fordern daher einen Rechtsrahmen, in dem die Plattformbetreiber zur Verantwortung gezogen werden und die Urheber endlich angemessen an den wirtschaftlichen Erlösen beteiligt werden. Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Kreativ-Schaffenden“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA."
"Das Landgericht München hat im Sinne unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen", begrüßt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA, die Entscheidung. "Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Indem die Richter den Sharehoster Uploaded für schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken."
(ps) 15.08.2016
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