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BGH soll die Causa BILD versus Kachelmann entscheiden

Das Thema Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des früheren Wetter-Moderators Jörg Kachelmann durch die Berichterstattung in BILD sowie auf bild.de ist noch nicht beendet. Die Axel Springer SE hat mitgeteilt, dass sie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln nicht akzeptieren will und im ersten Schritt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreicht.

Inklusive der aufgelaufenen Zinsen liegt der Anspruch des ehemaligen Wetter-Moderators Jörg Kachelmann auf Basis der OLG-Entscheidung bei 512.785 Euro, davon entfallen 395.000 Euro auf das Schmerzensgeld. Die beanstandete Berichterstattung begann im Jahr 2010. Im Mai 2011 wurde Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.


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(ps) 15.08.2016



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