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Der Bundesgerichtshof hat den Termin für die Verhandlung der Klage der Bauer Media Group gegen die Sendeanstalt SWR in Sachen der Zeitschrift ARD Buffet auf den 29. September 2016, 10.00 Uhr festgelegt und diesen Termin sogar per eigener Presse-Meldung bekannt gegeben (Az.: I Z 207/14). Die Zeitschrift erscheint bekanntlich im Medienhaus Hubert Burda Media.
In der Presse-Info Nr. 139/2016 heißt es: "Die Klägerin hält das Angebot der Zeitschrift "ARD Buffet" für wettbewerbswidrig, weil es gegen § 11a Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) und § 16a RStV verstoße und deshalb nach § 4 Nr. 11 UWG (jetzt § 3a UWG) unlauter sei. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung des Angebots des Printmagazins "ARD Buffet" in Anspruch."
Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 19. Sept. 2011 – Az.: 315 O 410/10). Die Berufung der Klägerin beim Hanseatischen Oberlandesgericht ist ohne Erfolg geblieben (Urteil vom 15 Aug. 2014 – Az.: 5 U 229/11). Das Berufungsgericht hat angenommen, die Voraussetzungen der § 11a Abs. 1 Satz 2, § 16a RStV seien nicht gegeben. Bei der Bestimmung des § 11a Abs. 1 Satz 2 RStV handele es sich zudem nicht um eine Marktverhaltens-, sondern um eine Marktzutrittsregelung.
(ps) 16.08.2016
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