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Böhmermann-Gutachten der Bundesrepublik darf nicht publiziert werden

Das Gutachten der Bundesrepublik Deutschland über die juristische Einschätzung zum Erdogan-Schmähgedicht der TV-Satirikers Jan Böhmermann darf nicht veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag der Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel im Hinblick auf eine Publizierung von Einzelheiten in Teilen abgewiesen (Az.: VG 27 L 324/16).

Die Berliner Verwaltungsrichter wollen mit dieser Entscheidung den TV-Kritiker schützen, der ein "schützenswertes berechtigtes Interesse daran hat, keiner Vorverurteilung ausgesetzt zu sein". Das berichtet der Tagesspiegel auf seiner Website.


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(ps) 30.08.2016



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