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Die Verkündung wichtiger Urteile der Bundesgerichte soll nach Ansicht des Bundeskabinetts künftig live im Fernsehen und im Internet übertragen werden dürfen. Am heutigen Mittwoch, dem 31. August 2016, beschloss die Bundesregierung einen Gesetz-Entwurf, wonach das seit 1964 bestehende Verbot von Fernseh- und Rundfunk-Aufnahmen in Gerichtssälen gelockert werden soll. Dieser Gesetz-Entwurf bedarf allerdings noch der Zustimmung durch das Parlament. Es ist damit zu rechnen, dass die Abgeordneten dem Gesetz mehrheitlich zustimmen werden.
Bundesjustizminister Heiko Maas will so den Menschen den Rechtsstaat näherbringen und ein besseres Verständnis für die rechtsstaatlichen Entscheidungen erreichen. Das jeweilige Gericht soll ein Veto-Recht für Live-Übertragungen bekommen.
(ps) 31.08.2016
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