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In der Schweiz ist ein jahrelanger Rechtsstreit in Verbindung mit Aufnahmen durch eine versteckte Kamera zugunsten der vier beteiligten Journalisten des Schweizer Fernsehens SRF beendet worden. Das Obergericht Zürich sprach diese nun endgültig frei, nachdem zuvor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden hatte, dass das öffentliche Interesse wichtiger sei als der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Personen, die ohne Erlaubnis aufgenommen wurden.
Im vorliegenden Fall geht es um das Geschäftsgebaren von Versicherungsmaklern und ein mit versteckter Kamera gefilmtes Beratungsgespräch. Bei der Sendung vor 13 (!) Jahren wurde das Gesicht des Versicherungsbrokers verpixelt und seine Stimme verfälscht. Dennoch reichte der Makler Klage ein.
Das Bezirksgericht Dielsdorf ZH wies die Klage ab, doch beim Obergericht Zürich sowie beim Bundesgericht bekam der Versicherungsmann Recht. Erst der EGMR schlug sich im Februar 2015 wieder auf die Seite der vier SRF-Journalisten. Dem folgte nun zwangsläufig auch das Obergericht Zürich.
(ps) 30.08.2016
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